Beratung vor der Einschulung

Beratung vor der Einschulung

 

Im Jahr vor der Einschulung des Kindes sollte die Beratung im Zeitraum von September bis Mitte Januar stattfinden.

Sollte sich herausstellen, dass eventuell ein umfänglicher Förderbedarf im Bereich Sprache oder ein anderer umfänglicher Förderbedarf besteht, kann die offizielle Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs nur bis zum 1. Februar beantragt werden.

 

Beratung von Eltern

-          Sie fragen sich, ob ihr Kind an der Grundschule durch seine sprachlichen Schwierigkeiten Probleme              bekommt, die nicht  durch "Deutsch als Zweitsprache" bedingt  sind?

-          Sie möchten wissen, welche sprachlichen Fördermöglichkeiten es für Ihr Kind gibt?

-          Sie wollen wissen, wie umfangreich die Schwierigkeiten im Bereich Sprache sind?

-          Sie vermuten, dass die Hörfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigt ist, obwohl die Diagnose des HNO-                Arztes ohne Befund war?

 

Rufen Sie uns an! Wir laden Sie zu einem unverbindlichen Gespräch ein, beantworten Ihre Fragen und klären das weitere Vorgehen.

 

Beratung von Kindertagesstätten

-          Institutionelle Beratung im Rahmen von bedarfsorientierten Informationsveranstaltungen:

           o   in der Kita (Konzeptionstag, Elternabend, Teamgespräch)

           o   in der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (SFS) Hachenburg

           o   bei regionalen Arbeitskreisen

-          Informationsveranstaltungen und Hospitationen in der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache                (SFS) in Hachenburg mit verschiedenen Schwerpunkten:

           o   Möglichkeiten der Umsetzung von Sprachförderung auf den verschiedenen Sprachebenen bzw.                     Förderung von Basisfähigkeiten (z.B. phonologische Bewusstheit, Mundmotorik,                                               Wortschatzerweiterung)

           o   Anregungen u.a. zur Optimierung der Erziehersprache oder ritualisierten Sprachförderangeboten                   im Tagesablauf

-          Einzelfallberatungen in besonderen Einzelfällen im Jahr vor der Einschulung (August bis Mitte                        Januar). Einer unserer Beratungslehrer berät Sie in der Kita.

 

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

 

Einzelfall- und Institutionelle Beratungen beantragen Sie über das Förder- und Beratungszentrum

(FBZ) Altenkirchen oder das FBZ Westerwald.

 

Die Anträge finden Sie hier:

Berggarten_FBZ_Antrag_Beratung.pdf
PDF-Dokument [179.7 KB]

Hier finden Sie uns

Schule am Rothenberg

Lohmühle 2a 

57627 Hachenburg

 

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Tel: 02662-939457

Fax: 02662-942231

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